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12. April 1976
Mindestalter für Arbeitsaufnahme wird auf 15 Jahre angehoben.
Der Bundestag verabschiedet Verbesserungen des Arbeitsschutzes für Jugendliche: Das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme steigt von 14 auf 15 Jahre, die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 40 Stunden begrenzt.