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28. April 1902

Mitglieder der Zolltarifkommission sollen finanziell entschädigt werden.

Der Deutsche Reichstag verabschiedet ein Gesetz, nach dem die zeitlich besonders beanspruchten Mitglieder der Zolltarifkommission künftig 2.400 Mark Aufwandsentschädigung erhalten; 1906 erfolgt die generelle Einführung von Diäten, um die Unabhängigkeit der Parlamentarier sicherzustellen.

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