Die Heizperiode dauert formell vom 1. Oktober bis zum 30. April, falls im Mietvertrag keine andere Zeitspanne vereinbart worden ist. Wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) mitteilt, muss aber auch außerhalb dieser Zeit der Vermieter generell die Heizungsanlage starten, wenn die Temperaturen in der Wohnung unter 18 Grad sinken. Während der Heizperiode müsse der Vermieter für 20 bis 22 Grad in der Wohnung und für mindestens 21 Grad in Bad und Toilette sorgen. Diese Mindesttemperaturen werden meist im Mietvertrag vereinbart, wie es weiter heißt.