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01. Januar 1938

Neue Regeln im Straßenverkehr

Mit der neuen Straßzlig;enverkehrsordnung wurden Verkehrszeichen neu gestaltet, es gilt ein Rechfahrgebot auf mehrspurigen Straßzlig;en, es darf nur noch so schnell gefahren werden, dass man jederzeit rechtzeitig anhalten kann und bei einem Verstoßzlig; drohen Geldbußzlig;e oder gar Haftstrafe.

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