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01. Januar 2008

Neue Strafprozessordnung tritt in Kraft

Die neue Reform der Strafprozessordnung (StPO) tritt in Österreich Kraft. Künftig werden Staatsanwält/innen das Ermittlungsverfahren leiten und in Zusammenarbeit mit der Polizei durchführen. Die Richter/innen werden vorwiegend für den Rechtsschutz zuständig sein, Untersuchungsrichter/innen werden abgeschafft. Die Tätigkeit der Kriminalpolizei ist erstmals gesetzlich geregelt, die Rechte von Opfern und Beschuldigten werden verbessert.

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