Die neue Reform der Strafprozessordnung (StPO) tritt in Österreich Kraft. Künftig werden Staatsanwält/innen das Ermittlungsverfahren leiten und in Zusammenarbeit mit der Polizei durchführen. Die Richter/innen werden vorwiegend für den Rechtsschutz zuständig sein, Untersuchungsrichter/innen werden abgeschafft. Die Tätigkeit der Kriminalpolizei ist erstmals gesetzlich geregelt, die Rechte von Opfern und Beschuldigten werden verbessert.