Der sogenannte Bundesvertrag stellte die völkerrechtliche Grundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1815 dar und definierte einen Staatenbund zwischen 22 unabhängigen Kantonen. Während der Zeit der Restauration, von 1815 bis zur Bundesverfassung von 1848, bildete dieser Vertrag die Rechtsgrundlage der Schweiz.