Die Reform des Punktesystems tritt in Kraft. In Zukunft wird man für Vergehen im Straßenverkehr je nach Schwere mit 1-3 Punkten bestraft; Vorher gab es eine Staffelung von 1 bis 7 Punkten. Ferner wird der Führerschein nun bereits bei 8 (statt ehemals 18) Punkten entzogen. Ein weiterer markanter Unterschied ist etwa, dass künftig Verstöße, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrsicherheit haben, nicht mehr mit Punkten geahndet werden.