Anlässlich des Reichsparteitags der NSDAP werden in Nürnberg zwei Rassengesetze verabschiedet: Eheschließungen zwischen Juden und Bürgern “deutschen Blutes” sind danach verboten (“Blutschutzgesetz”) und das volle Bürgerrecht im Deutschen Reich besitzen nur noch Arier (“Reichsbürgergesetz”).