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15. September 1935

NSDAP erlässt Rassegesetze.

Anlässlich des Reichsparteitags der NSDAP werden in Nürnberg zwei Rassengesetze verabschiedet: Eheschließungen zwischen Juden und Bürgern “deutschen Blutes” sind danach verboten (“Blutschutzgesetz”) und das volle Bürgerrecht im Deutschen Reich besitzen nur noch Arier (“Reichsbürgergesetz”).

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