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01. Januar 2009

Personenstandsgesetz

Ab heute dürfen Paare kirchlich heiraten, ohne dass eine staatliche Trauung notwendig ist. Die Paragrafen 67 und 67 a, die eine Hochzeit vor dem Altar ohne vorherige standesamtliche Trauung seit 133 Jahren verboten haben, sind ohne Aufhebens gestrichen worden. Sie galten seit dem Kulturkampf der Bismarck-Zeit. Damals war gegen den heftigen Protest der Kirchen die obligatorische Zivilehe eingeführt worden.

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