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22. April 1875

Preußen erlässt das sogenannte „Brotkorbgesetz“.

Die preußische Regierung erlässt das sogenannte Sperr- oder Brotkorbgesetz. Kernstück des Gesetzes ist die Sperrung aller Staatszuschüsse an kirchliche Einrichtungen der katholischen Kirche, um die Anerkennung der Kulturkampfgesetze durch die Kirche zu erzwingen.

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