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25. Januar 2001
Promillegrenze auf 0,5 Promille festgelegt.
Der deutsche Bundestag beschließt ein Gesetz, nach dem Trunkenheit am Steuer künftig bereits bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille den Führerschein kosten kann. Bisher wurde lediglich ein Bußgeld verhängt.