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19. Januar 1999

Rauchen am Arbeitsplatz kann per Betriebsvereinbarung verboten werden.

Das deutsche Bundesarbeitsgericht in Kassel befindet in einem Grundsatzurteil, dass das Rauchen am Arbeitsplatz von Unternehmensleitung und Personalvertretung mit einer Betriebsvereinbarung generell verboten werden darf.

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