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03. Juli 2014

Recht auf Mindestlohn vom Bundestag beschlossen

Berlin – Vom 1. Januar 2015 an gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen, beschließt der Deutsche Bundestag. CDU und SPD einigten sich auf Ausnahmen, z.B. bei Erntehelfern und Langzeitarbeitslosen. Das “Tarifautonomiestärkungsgesetz” wird von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles als “Meilenstein der Arbeits- und Sozialpolitik” bezeichnet. Am 11. Juli wird das Geetz im Bundesrat bestätigt.

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