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06. Februar 2013

Rechte von Kindern anonymer Samenspender gestärkt

Der leibliche Vater eines durch Reproduktionsmedizin geborenen Kindes muss auf Anfrage genannt werden, entscheidet das OLG Hamm. Die 21 Jahre alte Sarah P. setzt damit ihren Anspruch durch, ihren biologischen Vater kennenzulernen.

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