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06. Februar 2013
Rechte von Kindern anonymer Samenspender gestärkt
Der leibliche Vater eines durch Reproduktionsmedizin geborenen Kindes muss auf Anfrage genannt werden, entscheidet das OLG Hamm. Die 21 Jahre alte Sarah P. setzt damit ihren Anspruch durch, ihren biologischen Vater kennenzulernen.