100
01. Januar 2009

Reform des BKA-Gesetz tritt in Kraft

Durch die umstrittenen Änderungen am BKA-Gesetz erhält das Bundeskriminalamt neue Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung (u.a. die heimliche Online-Durchsuchung), die der Behörde erstmals erlauben, auch präventiv tätig zu werden. Die Neufassung des Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde bereits am 12.11.2008 vom Bundestag verabschiedet, erhielt jedoch erst am 19.12.2008 im zweiten Anlauf nach der Anrufung des Vermittlungsausschuss die Zustimmung des Bundesrats.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login