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23. Dezember 1924

Reichspräsident beging Landesverrat.

Das Schöffengericht Magdeburg bestätigt in einem von Reichspräsident Friedrich Ebert angestrengten Beleidigungsprozess gegen einen Journalisten, dass Ebert durch seine Teilnahme am Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918 Landesverrat begangen habe.

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