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01. Februar 1990

Reisegesetz tritt in Kraft

Das am 11.01.1990 beschlossene “Gesetz über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland” tritt offiziell in Kraft.  Das Gesetz gibt jedem DDR-Bürger das Recht, jederzeit ins Ausland zu reisen und zu diesem Zweck einen Reisepass zu erhalten.

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