Koblenz – Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass der Konzertveranstalter Marek Lieberberg den Namen “Rock am Ring” alleine und überall nutzen darf. Im Juni noch hatte das Landgericht Koblenz geurteilt, die Rechte gehörten sowohl Lieberberg als auch dem bisherigen Geschäftspartner, der Nürburgring GmbH. Dagegen war Lieberberg in Berufung gegangen.