Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte dem ehemaligen Justizsenator in einem Eilverfahren verboten, Menschen beim Selbstmord zu unterstützen. Zunächst kündigt Kusch an, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. In einem Interview mit der Zeitschrift “Der Spiegel” gibt er bekannt, keine Suizidbegleitung mehr anzubieten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob Kusch gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hat. Er hatte seit Juni 2008 insgesamt fünf Menschen bei ihrem Suizid geholfen.