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05. April 2018

Schleswig-Holstein entscheidet im Fall Puigdemont

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht stellt fest, dass im Fall des am 25. März bei Schuby verhafteten ehemaligen Präsidenten der katalanischen Autonomieregierung Carles Puigdemont der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats nach dem deutschen Recht nicht erfüllt ist, weil es in Puigdemonts Handlungen am Merkmal der „Gewalt“ gefehlt habe. Im Hinblick auf den Tatbestand der Untreue, der ebenfalls zu einer Auslieferung an Spanien führen kann, werde auf belastendes Material gewartet

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