Köln – Ein Kölner Verwaltungsrichter urteilt, dass drei von fünf von Schmerzen geplagten Klägern die Erlaubnis erhalten, Hanf zu Hause in ihrer Wohnung zu züchten und zu konsumieren. Mit dieser Vorgabe wird das Urteil an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, weitergeleitet.