Karlsruhe – Schenken die Schwiegereltern ihrem Kind und dessen Partnerin oder Partner ein Haus oder Grundstück, so können sie es bis zehn Jahre nach der Eheschließung zurückfordern, wenn die Ehe scheitert. Für andere Geschenke gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dies entscheidet der Bundesgerichtshof.