Offiziell dürfen Böller und Raketen am Silvesterabend ab 18.00 Uhr und bis 7.00 Uhr am Neujahrsmorgen gezündet werden. Die Zeitgrenzen für Verkauf und Abbrennen gelten nur für Feuerwerk der Kategorie F2. Feuerwerk der Kategorie F1, wie zum Beispiel Knallerbsen und Wunderkerzen, dürfen das ganze Jahr über verwendet werden.