Mit dem SMAD-Befehl Nr. 124 verfügt die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) u.a. die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des deutschen Staates und der Nationalsozialstischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sowie die provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien.