100
30. Oktober 1945

SMAD-Befehl zur Beschlagnahme des Vermögens des deutschen Staates und der NSDAP

Mit dem SMAD-Befehl Nr. 124 verfügt die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) u.a. die Beschlagnahme des gesamten Vermögens des deutschen Staates und der Nationalsozialstischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sowie die provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login