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05. Mai 2006
Staatsbürger-Unterricht und Sprachtests werden Pflicht für Passanträge von Ausländern.
Die Innenminister der Bundesländer beschließen, dass Ausländer, die einen deutschen Pass beantragen, künftig einen Staatsbürger-Unterricht besuchen müssen. Zudem müssen die Bewerber einen mündlichen und schriftlichen Sprachtest in Deutsch bestehen.