Erst 1925 werden einige beruflich bedingte Krankheiten in der ersten Verordnung über gewerbliche Berufskrankheiten anerkannt. Die “schwere Staublungenerkrankung” wird am 11. Februar 1929 ebenfalls darin aufgenommen. Sofort melden über 14.000 Menschen ihre Beschwerden an. Entschädigt werden davon nur 1.200 Fälle.