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18. Juni 1974

Tabakwerbung in TV und Radio wird in Deutschland verboten.

Der Deutsche Bundestag beschließt eine umfassende Reform des Lebensmittelrechts, die Tabakwerbung wird eingeschränkt, für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse darf künftig weder im Radio noch im Fernsehen geworben werden.

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