100
01. September 2014

Taxi- Ersatz “Uber” mit einstweiliger Verfügung belegt

Frankfurt am Main – Das Landgericht Frankfurt am Main stoppt das Startup-Unternehmen aus den USA mit einer einstweiligen Verfügung. Danach dürfen keine Taxifahrten durch Privatpersonen oder Chauffeure mehr per App im Internet vermittelt werden; ansonsten drohen 250.000 Euro Strafe pro Fahrt. Wie in zahlreichen anderen Ländern auch, protestiert das Unternehmen einen Tag später mit Rechtsmitteln dagegen – mit Erfolg, die einstweilige Verfügung muss am 16. September aufgehoben werden. Das Taxigewerbe stört sich an der Konkurrenz, da diese auch keinen Personenbeförderungsschein von den Fahrern verlangt.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login