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02. März 2017

Todkranke können in Extremfällen Medikament für Suizid erhalten (Leipzig)

Das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht, bei fehlender zumutbarer Alternative, schwerkranken Patienten den Weg zu einem risikolosen und
schonenden Freitod. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheidet, dass künftig in Ausnahmefällen das Medikament Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige verschrieben werden kann.

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