Das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht, bei fehlender zumutbarer Alternative, schwerkranken Patienten den Weg zu einem risikolosen und
schonenden Freitod. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheidet, dass künftig in Ausnahmefällen das Medikament Natrium-Pentobarbital an Sterbewillige verschrieben werden kann.