Am 1. März 1990 beschloss der DDR-Ministerrat die Gründung einer “Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums”. Auf der Grundlage des am 17. Juni 1990 von der Volkskammer verabschiedeten Treuhandgesetzes konstituiert sich die Treuhandanstalt am 16. Juli 1990, die für die Privatisierung von 8.000 Volkseigenen Betrieben (VEB) verantwortlich sein wird. Durch Artikel 25 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 gilt das Treuhandgesetz weiter, wobei allerdings die Treuhandanstalt eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und dem Bundesfinanzministerium unterstellt wird.