München – Der Präsident des Fußballclubs FC Bayern München und Wurstfabrikant wird wegen Hinterziehung von Steuern in Höhe von mindestens 28,5 Mio. Euro zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Eine Selbstanzeige des Beklagten entsprach nach Auffassung der Juristen nicht den geltenden Bedingungen.