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12. Januar 1951
UN-Konvention gegen Völkermord tritt in Kraft.
Die UN-Konvention gegen Völkermord tritt in Kraft. Sie bestimmt, dass Völkermord in Kriegs- und Friedenszeiten ein Verbrechen nach internationalem Recht ist, das von den Unterzeichner-Staaten verfolgt werden muss.