Bundeskanzler Willy Brandt, Außenminister Walter Scheel (BRD) sowie Ministerpräsident Alexej Kossygin und Außenminister Andrej Gromyko (UdSSR) unterschreiben das bilaterale Abkommen über Gewaltverzicht und Zusammenarbeit. Der Vertrag stellt das erste Ergebnis der von Brandt eingeleiteten neuen Ostpolitik dar.
Der Deutsche Bundestag ratifiziert den Vertrag am 17. Mai 1972 zusammen mit dem Warschauer Vertrag; am 3. Juni 1972 tritt er in Kraft.