St. Pölten – Das Landesgericht St. Pölten verurteilt in einem Schwurgerichtsverfahren Josef Fritzl zu lebenslanger Haft. Er wird in allen Anklagepunkten einstimmig für schuldig befunden: Mord durch Unterlassen, Sklaverei, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung. Das Gericht ordnet seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter an. Der 73-Jährige hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gefangengehalten und mehrfach vergewaltigt. Er zeugte mit ihr sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der Kinder wuchsen bei ihm und seiner Frau auf, während die restlichen drei im Keller bei ihrer Mutter lebten.