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17. Dezember 2013

Urteil zu Braunkohletagebau Garzweiler II. (Karlsruhe)

Das Bundesverfassungsgericht weist Klagen von “Bund für Umwelt und Naturschutz” BUND sowie eines Bürgers aus Immerath (Stephan Pütz) auf Heimatrecht ab. Der Braunkohletagebau darf somit ab 2017 eröffnet werden. Mit dem Abbau von Braunkhole werde ein “gesetzlich hinreichend bestimmtes und ausreichend tragfähiges Geminwohlziel umgesetzt”.

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