Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass heimliche Online-Durchsuchungen von Computern unter strengen Auflagen zulässig sind. Zugleich wird die Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmethode erstmals erlaubte, für nichtig erklärt, da sie u.a. das Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht schafft zudem erstmals ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Das Ausspähen von Computer-Festplatten durch den Staat ist nur dann möglich, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” bestehen, urteilt das Verfassungsgericht.