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27. Januar 2009

Urteil zu Regelsatz für Kinder

Kassel – Das Bundessozialgericht entscheidet, dass die Bundesregierung den Regelsatz bei “Hartz IV” für Kinder willkürlich und damit auch zu niedrig festgelegt hatte. Damit wird eine Feststellung des Regelsatzes fällig, nachdem die notwendige Verfassungsänderung vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

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