Das Bundesverfassungsgericht kippt Landesregelungen in Hessen und Schleswig-Holstein, die die automatische und massenhafte Erfassung von Autokennzeichen und deren Überprüfung erlauben. Die Erfassung darf nicht ohne konkreten Anlass und flächendeckend durchgeführt werden. Die bisherigen Regelungen sind laut Bundesverfassungsgericht in dieser Hinsicht zu unbestimmt.