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17. Dezember 2009

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Straßburg – Eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung ist unzulässig und verstößt gegen das Grundrecht auf Freiheit. Die Bundesrepublik muss dem 52-Jährigen Kläger 50.000 Euro zahlen, dessen auf fünf Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

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