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18. November 2013
Verfahren gegen Tebartz-van Elst eingestellt (Hamburg)
Das Amtsgericht Hamburg stellt nach einen Geständnis des Bischofs Tebartz-van Elst das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen vorläufig ein. Als Auflage muss der Bischof 20 000 Euro zahlen, um nicht als vorbestraft zu gelten.