Karlsruhe – Das oberste Verfassungsgericht weist eine Klage von Kinobetreibern unter Führung der UCI auf Einstellung der Filmförderung zurück. Geklagt wurde im Jahre 2004. Die Richter entnehmen den Zahlen des Bezugsjahres einen hohen Anteil von 23,8 % an deutschen Filmen; daher sei die Förderung sinnvoll. Eine Abgabe von drei Prozent pro Kinokarte müsse weiterhin für die Förderung entrichtet werden.