Der Vertrag zwischen der BRD und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der fünf neuen Bundesländer der BRD wird vom Außenminister Hans-Dietrich Genscher und vom Botschafter der UdSSR in Bonn, Wladislaw Terechow, unterzeichnet.