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26. Januar 2009

Verurteilung von Klaus Zumwinkel

Bochum – Der frühere Post-Chef wird vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt. Klaus Zumwinkel, ehemaliger Chef der Deutschen Post, wird wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren auf Bewährung vom Landgericht verurteilt. 3,9 Mio. Euro hatte er dem Finanzamt nachgezahlt, außerdem muss er eine Strafe von 1 Mio. Euro zahlen.

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