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03. März 2009

Wahlcomputer als unzulässig eingeschätzt

Karlsruhe – Der Einsatz von Rechnern bei der Abgabe und Auszählung von Stimmen bei Bundestags- und anderen Wahlen ist unzulässig, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die bisherige technische Lösung gewährleistet keine Kontrolle und Transparenz durch den Wähler.

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