100
26. Februar 1954

Wehrergänzungsgesetz beschlossen.

Mit dem Wehrergänzungsgesetz wird dem Bund das Recht zur Gesetzgebung über die Landesverteidigung, einschließlich der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht und der Aufstellung von Streitkräften gegeben.

JETZT EINLOGGEN ODER KOSTENLOS ANMELDEN

Vertrag widerrufen
Login