Regensburg – 2006 ordnet das Landgericht Nürnberg-Fürth die Unterbringung von Gustl Mollath in eine psychische Anstalt an. Er bleibt dort bis 2013 zwangsweise untergebracht. 2013 ordnet das Oberlandesgericht Nürnberg seine Freilassung und ein Wiederaufnahmeverfahren an.