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07. Juli 2014

Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath beginnt.

Regensburg – 2006 ordnet das Landgericht Nürnberg-Fürth die Unterbringung von Gustl Mollath in eine psychische Anstalt an. Er bleibt dort bis 2013 zwangsweise untergebracht. 2013 ordnet das Oberlandesgericht Nürnberg seine Freilassung und ein Wiederaufnahmeverfahren an.

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