Karlsruhe – Der Einfluss von Politikern auf das Zweite Deutsche Fernsehen sei zu groß, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Bis zum Sommer 2015 müssen daher die Rahmenbedingungen angepasst werden. Geklagt hatte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, sowie Hamburg, da der Vertrag des Chefredakteurs des ZDF, Nikolaus Brender, nach Intervention von Edmund Stoiber und Roland Koch nicht verlängert wurde.