Delegierte der jüdischen Landesverbände gründen ein zentrales Organ zur Vertretung ihrer Interessen, den Zentralrat der Juden in Deutschland, der 1963 zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erhoben wird. Bekanntgabe am 20. Juli 1950.
Seit April 1999 befindet sich der Hauptsitz in Berlin.