Karlsruhe – Ein Mann und seine Lebensgefährtin werden von Bundesgerichtshof verurteilt, weil sie Prostituierte als Scheinselbständige beschäftigten und weder Lohnsteuer noch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführten, ein Schaden von vier Mio. Euro. Sie führten in Emmerich ein Bordell, wo zwei Frauen auch zur Zwangsprostitution gezwungen wurden, weshalb der Mann wegen schweren Menschenhandels zu einer haftstrafe verurteilt wurde, die Frau wegen Beihilfe ebenfalls verurteilt.