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25. März 1939

Zwangsbeitritt in „Hitler-Jugend“.

Mit Erlass der zweiten Durchführungsverordnung zum HJ-Gesetz wird am 25. März 1939 die Jugenddienstpflicht eingeführt: Nun kann die Mitgliedschaft in der HJ auch gegen den Willen der Eltern polizeilich erzwungen werden. Damit sind schon die zehnjährigen Jugendlichen zum Eintritt in das Jungvolk gezwungen. Allerdings sieht auch dieses Gesetz noch Ausnahmen vor, z. B. für Jugendliche mit attestierten Gesundheitsproblemen. Insgesamt werden nochmals 1,7 Millionen Jugendliche zusätzlich in der HJ erfasst.

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